Bauantrag
Bevor Sie mit dem Bau Ihres Projektes beginnen, müssen Sie zwingend einen Bauantrag stellen. Diesen Bauantrag reichen Sie dann mit allen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Den zuständigen Ansprechpartner finden Sie unten.
Den Bauantrag können Sie gerne direkt hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen dem Antrag hinzugefügt werden müssen:
- ein Lageplan in dreifacher Ausfertigung, davon
- 1 beglaubigtes Exemplar
- 2 unbeglaubigte Exemplare
(Lagepläne erhalten Sie beim Katasteramt)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung Gebäude (Vordruck)
- Baubeschreibung der Feuerungsanlagen (Vordruck)
- Entwässerungsplan etc.
Den Großteil der Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Architekten. Dieser wird in der Regel auch den Bauantrag mit Plan für Sie bei uns einreichen.
Genehmigungsfreie Vorhaben
Um ein genehmigungsfreies Vorhaben i.S.d. § 67 LBauO handelt es sich, wenn für das Gebiet, in dem Sie Ihr Vorhaben errichten wollen, ein Bebauungsplan besteht und Sie sich exakt an dessen Vorgaben halten.
In diesem Fall entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen direkt über Ihren Antrag und Sie erhalten Ihre Freistellungserklärung innerhalb von vier Wochen.
Weichen Sie in Ihrer Planung vom Bebauungsplan ab, so müssen die jeweils die Ortsgemeinde, in der Sie bauen möchten und die Verbandsgemeindeverwaltung dem Antrag zustimmen. Entschieden wird über den Antrag von der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehr als vier Wochen in Anspruch.
Ebenso läuft das Verfahren ab, wenn kein Bebauungsplan besteht.
| Ansprechpartner | |
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Wiener, Achim 06244/5908-43 06244/5908-54 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

