Auskunftssperre

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Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünft Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen können.
 
Einen solchen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie formlos bei unserem Meldeamt stellen.
 
Bei der Antragstellung müssen Sie die Hintergründe glaubhaft machen, die Sie veranlassen, eine solche Sperre eintragen zu lassen. Sie müssen auch Personen nennen, von denen potentiell eine Gefahr für Sie und/oder Ihre Familienangehörigen ausgeht. Schriftliche Nachweise sind hier von Vorteil.

Ansprechpartner  

Mayer, Heike
06244/5908-23
06244/5908-52
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Babel, Anita
06244/5908-24
06244/5908-52
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