Auskunft aus dem Melderegister

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Auskünfte aus dem Melderegister werden in erster Linie von Rechtsanwälten, Inkassobüros oder anderen Behörden erfragt. Auch Sie können eine solche Auskunft erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft nachweisen.

In jedem Fall fällt aber eine Verwaltungsgebühr von 7,00 € je Auskunft an.   

Ansprechpartner  

Mayer, Heike
06244/5908-23
06244/5908-52
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Babel, Anita
06244/5908-24
06244/5908-52
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