Auskunft aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister werden in erster Linie von Rechtsanwälten, Inkassobüros oder anderen Behörden erfragt. Auch Sie können eine solche Auskunft erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft nachweisen.
In jedem Fall fällt aber eine Verwaltungsgebühr von 7,00 € je Auskunft an.
In jedem Fall fällt aber eine Verwaltungsgebühr von 7,00 € je Auskunft an.
| Ansprechpartner | |
Mayer, Heike 06244/5908-23 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Babel, Anita 06244/5908-24 06244/5908-52 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |

