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Sitzung des Ortsgemeinderates Gundersheim am 25. August 2011

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Wappen der Ortsgemeinde GundersheimUnterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO


In seiner Sitzung am 25.08.2011 hat der Ortsgemeinderat Gundersheim sich mit den nachfolgenden Themen befasst:

  1. Zu Beginn der Sitzung beschloss der Rat eine Verbesserung der Straßenführung in der Strohgasse. Der bisher am Anwesen Strohgasse 3 unterbrochene Gehweg soll künftig durchgezogen werden.
  2. Im nächsten Punkt ging es um eine erneute Stellungsnahme zur Neuaufstellung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe, Teilplan Windenergienutzung. Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat aufgrund einer rechtlichen Prüfung das Konzept an einigen Stellen geändert und ergänzt. Nun gibt es neben Vorranggebieten auch so genannte Eignungsgebiete. Bei der Fläche Bermersheim/Flörsheim-Dalsheim/Gundersheim hat sich das Areal von 67 ha auf 57 ha verringert. Die Reduzierung betrifft Teile in der Gemarkung von Dalsheim. In der Gemarkung von Gundersheim gibt es gegenüber dem ersten Entwurf keine Veränderung. Der Ortsgemeinderat stimmte dem geänderten Konzept zu.
  3. Des Weiteren berichteten Ortsbürgermeister Straus und Bürgermeister Wagner über die Renaturierungsmaßnahmen am Altbach. Wenn alles nach Plan verläuft, beginnen die Arbeiten Ende Oktober/Anfang November. Das Projekt wird durch das Land mit Mitteln aus der „Aktion Blau“ gefördert. Die Verbandsgemeinde prüft derzeit, ob die Ausgleichsverpflichtungen der Windenergieanlagenersteller mit in diese Maßnahme einbezogen werden können.
  4. Anschließend wurde den Ratsmitgliedern der 1. Planungsentwurf für den Umbau der Friedhofshalle vorgestellt. Die Arbeiten werden noch in diesem Jahr beginnen. Das Land gewährt eine finanzielle Unterstützung von 50.000 Euro.
  5. Weiterhin ging es um die Erneuerung der Einzäunung des Kinderspielplatzes in der Wonnegauer Straße. Die Ausschreibung für einen verzinkten Stabgitterzaun wurde bereits von der Verwaltung in die Wege geleitet. Der Rat gab dem Ortsbürgermeister die Ermächtigung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.