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Antragsfrist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe)

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SchulbuchausleiheAb dem kommenden Schuljahr 2012 / 2013 wird die Ausleihe der Schulbücher auch an den Grundschulen eingeführt. Für die Verbandsgemeinde Westhofen bedeutet dies, dass ab dem kommenden Schuljahr die Schulbuchausleihe auch an den Grundschulen Bechtheim, Dittelsheim-Heßloch, Gundersheim und Westhofen möglich ist.

Die bisherigen Lernmittelgutscheine werden ab dem nächsten Schuljahr durch die Möglichkeit der Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ersetzt.


Die Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen bis zum 15. März 2012 bei der Verbandsgemeinde Westhofen als Schulträger gestellt werden. Eine spätere Berücksichtigung kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Sie können den Antrag auch in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „An den Schulträger, Betreff: Schulbuchausleihe“ in der Schule abgeben.

Denken Sie bitte auch den Einkommensnachweis in Form des Einkommensteuerbescheides 2010, einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder an den Leistungsbescheid Ihres Sozialleistungsträgers beizulegen.

Näheres kann auch aus dem Merkblatt zum Antrag entnommen werden. Weitere Informationen befinden sich auch auf der Internetseite

http://lmf-online.rlp.de/schulbuchausleihe.html

Alle Eltern die über keinen Internetzugang verfügen oder bei der Internetanmeldung Probleme haben, können sich mit Vorlage der jeweiligen Kennnummer auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen, Wormser Straße 23, 67593 Westhofen, Herrn Wolfgang Margara, Tel. Nr. 06244/5908-26, während der üblichen Sprechzeiten registrieren lassen.