Ausweise

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Personalausweis (seit 01.11.2010)

Der neue Personalausweis ab 01.11.2010 [Quelle: Bundesministerium des Innern]Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantrag werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

 
  • ein Lichtbild (biometrisch, nur Frontalaufnahme, keine Halbprofile)
  • Ihren alten Personalausweis, oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsbereichtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,80 € (für Personen ab 24 Jahre) bzw. 22,80 € (für Personen unter 24 Jahre) und 10 € für einen vorläufigen Personalausweis

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monate ausgestellt.

Quelle und weitere Informationen: Externer Link folgt www.personalausweisportal.de/steckbrief


Reisepass
 
Der Reisepass [Quelle: Bundesministerium des Innern]Um einen Reisepass zu beantragen benötigen Sie
  • ein biometrisches Lichtbild, welches am besten von einem Fotografen erstellt wird. Der Hintergrund muss heller als die Gesichtspartie sein.
  • Ihren alten Reisepass. Falls nicht vorhanden, bringen Sie bitte Ihre Heiratsurkunde mit (bei Unverheirateten eine Geburtsurkunde)
  • 59,00 € Verwaltungsgebühr falls Sie älter als 24 Jahre sind, sonst 37,50€.
Eine Reisepass ist wie ein Personalausweis 10  Jahre gültig (bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre), eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Die Ausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und sind nach ca. 3 Wochen fertiggestellt. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten. Für dringende Fälle kann von uns ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass schlägt mit 26,00 € zu Buche.

Ab dem 26.10.2004 wird zur visafreien Einreise in die USA nur noch ein maschinenlesbarer Reisepass akzeptiert. Wer mit einem vorläufigen Reisepass einreisen will, benötigt ein Visum.

Als weitere Ergänzung zum normalen Reisepass gibt es noch den 48-Seiten-Pass, der für Personen bis 24 Jahre 59,50 € und für Personen ab 24 Jahren 81,00 € kostet.

Für dringende Fälle gibt es auch den Expresspass, dieser liegt innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden, nach Bestellung bei der Bundesdruckerei zur Abholung bereit. Die Beantragung muss hier jedoch vor 12:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westhofen erfolgen. Die Kosten für den Expresspass betragen für Personen bis 24 Jahre 69,50 € und ab 24 Jahre 91,00 €.

Kinderreisepässe

Kinderreisepässe werden für Auslandsreisen benötigt. Um einen solchen Pass zu bekommen, benötigen Sie:

  • Ein biometrisches Lichtbild, welches am besten von einem Fotografen erstellt wird.
  • eventuell vorhandenen bisherigen Kinderausweis
  • 13,00 € Verwaltungsgebühr für den Pass
  • beide Elternteile müssen Unterschriften leisten
  • die Unterschrift des Kindes

Kinderreisepässe gelten 6 Jahre und werden längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. verlängert.
 
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €. Es ist darauf zu achten, dass der Kinderreisepass vor Ablauf der Gültigkeit verlängert wird. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich und ein neuer Pass muss ausgestellt werden.
 
***Kinderreisepässe gelten nicht für die Einreise in die USA. Hier benötigen Kinder einen eigenen Reisepass.***
 
Vorläufige Ausweise
 
Oft kommt es vor, dass man das Ablaufdatum des Reisepasses oder Personalausweises erst dann bemerkt, wenn man diesen dringend benötigt, etwa kurz vor einer Urlaubsreise.
 
In diesem Fall können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausstellen. Dieses Dokument können wir Ihnen sofort ausstellen, sofern Sie die benötigten Unterlagen dabei haben. Da ein vorläufiger Ausweis immer zusammen mit dem endgültigen Ausweis beantragt wird, benötigen Sie die Unterlagen wie oben aufgeführt und zusätzlich:
 
  • ein weiteres Lichtbild
  • 10,00 € Verwaltungsgebühr für einen vorläufigen Personalausweis
  • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass

Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig, ein vorläufiger Reisepass ein Jahr.

Ansprechpartner  

Mayer, Heike
06244/5908-23
06244/5908-52
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Babel, Anita
06244/5908-24
06244/5908-52
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